PARCOURSREGELN DES STFVB
Allgemeine Parcoursregeln:
• Die Bogensportanlage darf erst benutzt werden, nachdem man sich ordnungsgemäß angemeldet
(jedenfalls Eintragung ins Parcoursbuch) und das Benutzungsentgelt bezahlt hat.
• Personen unter 18 Jahren dürfen die Bogensportanlage nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen.
• Auf der Bogensportanlage herrscht striktes Alkohol- und Rauchverbot.
• Das Mitführen oder Verwenden von Jagdspitzen oder Armbrüsten ist verboten.
• Jeder Schütze / jede Schützin haftet persönlich für die von ihm / ihr verursachten Schäden.
• Jeder Schütze / jede Schützin muss im Umgang mit Pfeil und Bogen geschult sein und darf
ausschließlich eine voll funktionsfähige Bogenausrüstung benutzen.
• Beim Schießen von einer Schießlinie aus muß sich die Körpermitte des Schützen / der Schützin
direkt über der Schießlinie befinden (ein Fuß vor der Linie, ein Fuß hinter der Linie).
• Das Parcoursgelände darf nur in der gekennzeichneten Richtung begangen werden. Ein Umkehren ist strengstens verboten.
• Es ist nicht erlaubt, die 3D-Ziele oder die dafür vorgesehen Abschusspflöcke selbstständig umzustellen.
• Am Parcoursgelände ist das Schießen nur von den Abschusspflöcken aus erlaubt. Der
Abschusspflock muss dabei mit einem Fuß berührt werden. Es darf nur auf die dafür
vorgesehenen 3D-Ziele geschossen werden.
• Der Bogen darf nur in Richtung des Ziels aufgezogen werden.
• Jeder Schütze / jede Schützin hat beim Abschuss größte Aufmerksamkeit darauf zu legen, dass
das gesamte Schussfeld vor und hinter dem Ziel frei ist.
• Am Parcoursgelände sind pro 3D-Ziel maximal 3 Pfeile erlaubt. Der Beschuss des 3D-Ziels ist
nach dem ersten Treffer einzustellen. Jede andere Benutzung ist zuvor mit dem
Parcoursbetreiber abzuklären.
• Während der Pfeilsuche ist das Ziel mit einem gut sichtbaren Gegenstand (z.B. Bogen oder
Kleidungsstück) zu markieren, um nachfolgende Schützen / Schützinnen zu warnen.
• Den Anweisungen der Aufsichts- bzw. Kontrollorgane ist Folge zu leisten.
• Bei Nichteinhalten der Parcoursregeln droht ein sofortiger Verweis von der Bogensportanlage.
Unser Wald ist gleichzeitig Lebensraum und Erholungsort.
Bitte vermeidet unnötigen Lärm und nehmt eure Abfälle vom Parcours mit.
WICHTIGE NOTRUFNUMMERN: FEUERWEHR: 122; POLIZEI: 133; RETTUNG: 144
BESONDERE PARCOURSREGELN DES BSV KAPFENBERG
DER BSV KAPFENBERG, ALS PÄCHTER DIESER ANLAGE, VERWEIST AUF NACHFOLGENDE SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
- Das gesamte 3D Parcoursgelände ist frei zugängig, jedoch als Bogenparcours ausgewiesen und mit Wegweisern markiert. Achtung auf Wanderer, Hunde sind zwingend an die Leine zu nehmen. Eltern haften für ihre Kinder.
- Festes Schuhwerk und körperliche Fitness sind für das Begehen des Parcours erforderlich.
- Das Betreten der Anlage erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr! Alle Schützen/innen sind für ihre
abgeschossenen Pfeile und den dadurch eventuell entstandenen Schaden selbst voll
verantwortlich! Der BSV-KAPFENBERG sowie die Grundstücksbesitzer übernehmen keinerlei
Haftung für eventuelle Personen- und/oder Sachschäden! Keine Haftung bei Schäden durch höhere
Gewalt! Keine Haftung für Unfälle und Verletzungen auf den angelegten Steigen und Wegen. Jedenfalls sind die Grundstücksbesitzer und der BSV KAPFENBERG absolut schad- u. klaglos zu halten! Es wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen! - Bei Unwettergefahr oder starkem Wind ist der Parcours sofort, jedoch ausschließlich in der vorgegebenen Richtung, zu verlassen.
- Alle Anfänger/innen haben sich vor der Begehung des Parcours einer Unterweisung durch fachkundiges Personal zu unterziehen. Jegliches Leihmaterial ist pfleglich zu behandeln, die Pfeile sind bei Fehlschüssen auf Beschädigungen zu prüfen und gegebenenfalls auszusondern.
- Kontroll- u. Aufsichtsorgane des Parcours sind die Waldbesitzer sowie der Vereinsvorstand des BSV KAPFENBERG.